Kartenausgabe 2020

 

Die Tageskarten werden bei Hr. LEXL Franz , Hr. Hobl Johann und

Hr. Herbert Weißböck ausgegeben.

 

Martin Lexl

martin.lexl@gmx.at

 

Franz Lexl

Tel.: 0699/17776751

 

Hobl Johann

Tel.: 0699/12750994

 

Herbert Weißböck

Tel.: 0664/4402229

 

www.agerfischer.jimdo.com

 

Preise 2023

1 Tageskarte                                               € 45,-
     
     

ACHTUNG, ACHTUNG! neuer Preis Lizenzbücherl 28 €

Neuerungen im Oö. Fischereigesetz!

Der Oö. Landesfischereiverband strebt die Modernisierung unseres Oö. Fischereigesetzes an. Das Lizenzbuch wird abgeschafft und ein Zahlscheinsystem – wie in den benachbarten Bundesländern – eingeführt.

Wie können Sie uns dabei unterstützen?

Wir ersuchen alle Angler, bei der Datenerfassung mitzuwirken.

Hinweis:

Personen, welche ab 2018 einen Fischerkurs besuchen bzw. ein Duplikat der Fischerkarte erhalten, müssen keine Anmeldung zur Jahresfischerkarte durchführen. Diese Personen werden automatisch im System erfasst!

Hier geht es zur Datenerfassung.

https://www.lfvooe.at/anmeldung-zur-jahresfischerkarte-zahlscheinsystem/

Wichtiges!!!

Der Lizenznehmer ist mit den Bestimmungen der Betriebsordnung einverstanden und erklärt sich mit seiner Unterschrift auf der Lizenz zur Einhaltung dieser verpflichtet. Eine Nichteinhaltung der Betriebsordnung oder der gesetzlichen Bestimmungen führt zum Ersatz und entgeltlosen Entzug der Lizenz.

Jegliche Art von Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

Ein Weiterverkauf der gefangenen Fische ist verboten.

Lizenzbuch für Oberösterreich € 15,-

 

Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei in Oberösterreich?
  Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das Oö. Fischereigesetz legt wie folgt fest: 
Die Fischerkarte mit Lichtbild
 wird bei Nachweis der fischereilichen  Eignung ab Vollendung des 12. Lebensjahres über Antrag vom Landesfischereiverband ausgestellt. Die Bedingungen hiefür sind der Besuch einer Unterweisung mit erfolgreich abgelegter Prüfung bzw. eine bereits absolvierte einschlägige Berufsausbildung. Es darf auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen. Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte und gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Oö. Fischerkarte gleichgestellt.
Personen, welche keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Landesfischereiverband auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt. Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.
  Schriftliche Bewilligung (Lizenz):
 

Die Lizenz ist unter Verwendung des vom Oö. Landesfischereiverband bei den Fischereirevierausschüssen zu beziehenden Formulars  (Lizenzbuch) auszustellen und ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Die Lizenz hat jedenfalls zu enthalten:
- den Namen des Bewirtschafters und des Lizenznehmers
- Bezeichnung des betreffenden Gewässers und die bewilligten Fangmittel
- Beginn und Ende der Gültigkeit der Bewilligung
- das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Bewirtschafters

Die Fischerlegitimationen (Fischerkarte/Fischergastkarte und Lizenzbuch) sind jedenfalls mit sich zu führen, wenn der Fischfang in einem "Fischwasser" ausgeübt wird.
Die Voraussetzungen, um als "Fischwasser" zu gelten, sind nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch dann jedenfalls anzunehmen, wenn für ein bestimmtes Gewässer Fischereilizenzen ausgegeben werden (so z. B. bei zahlreichen Teichanlagen). Dabei ist es unerheblich, ob das Fischwasser eingefriedet ist und in welcher Höhe Gebühren für den Fischfang eingehoben werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fischen, welche eine Fischerkarte besitzen muss! Diese Kinder brauchen zwar keine amtliche Legitimation, aber jedenfalls das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder über 12 Jahren brauchen sowohl Fischerkarte als auch Lizenzbuch und können auch allein fischen.
Die Erfordernis der Lizenz (Lizenzbuch) entfällt, wenn der Bewirtschafter des betreffenden Gewässers den Fischfang selbst ausübt oder der Fischfang in unmittelbarer Begleitung des Bewirtschafters ausgeübt wird.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Oö. Landesfischereiverbandes (Tel. 0732/650507, E-Mail: fischerei@lfvooe.at) gerne zur Verfügung.

   
Nach oben Wie komme ich zu einer Fischerkarte?

Voraussetzung für die Ausstellung einer Fischerkarte ist das Erreichen des 
12. Lebensjahres sowie der Besuch einer „Unterweisung“ auch "Fischerkurs" genannt und der positive Abschluss der Fischerprüfung. Diese Fischerkurse, bei denen der Jungfischer die Grundbegriffe der Fischerei praktisch und theoretisch kennen lernt, werden von den Fischereirevieren organisiert und von fachkundigen Fischern durchgeführt, wobei die Vortragszeit mindestens 10 Stunden beträgt.

Die Kosten für die Unterweisung betragen 115,- Euro. Darin enthalten sind die Kosten für den „Leitfaden zur Fischkunde und Angelfischerei“, einem reich bebilderten Lehr- und Lernbehelf bzw. auch Nachschlagewerk mit einem Umfang von über 400 Seiten sowie auch die Kosten für die Fischerprüfung, die Gebühren an das Finanzamt und die Gebühren für die Ausstellung der Fischerkarte.
Die aktuellen Termine für die nächste Unterweisung in Ihrer Region können Sie jederzeit unter dem Menüpunkt "Unterweisungen" abfragen. 
Das Antragsformular zur Ausstellung der Fischerkarte ist bei den Revieren erhältlich, kann aber auch von unserer Homepage unter "Formulare" heruntergeladen werden.
Die Fischerkarte erhalten Sie am letzten Tag des "Fischerkurses" nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung.

   
Nach oben Wird meine Fischerkarte aus einem anderen Bundesland in Oberösterreich anerkannt?
  Ja, in Oberösterreich werden amtliche Fischerlegitimationen aus anderen Bundesländern bzw. aus dem Ausland anerkannt. 
Die Gegenseitigkeit der Anerkennung der Oö. Fischerkarte in anderen Bundesländern steht derzeit zum Teil noch aus.
   
Meine Fischerkarte ist befristet, wo kann ich um Verlängerung ansuchen?
  Per Gesetzesnovelle 1990 haben alle Fischerkarten, die auf Grund einer früheren Regelung lediglich auf die Dauer von 10 Jahren ausgestellt wurden, lebenslange Gültigkeit. Es ist somit nicht erforderlich, eine abgelaufene Fischerkarte verlängern zu lassen.
   
Nach oben Ich habe meine Fischerkarte verloren, wie komme ich zu einer neuen?
  Bei Verlust der Fischerkarte sollten Sie umgehend eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufgeben. Mit dieser Anzeige können Sie dann beim Landesfischereiverband die Ausstellung einer neuen Fischerkarte beantragen.
   
Nach oben Wo kann ich ein Lizenzbuch erwerben?
  Lizenzbücher erhalten Sie üblicherweise im nächsten Fischereifachgeschäft, bei Tourismusverbänden und zum Teil auch in Trafiken.
                  Diese Infos sin der HP des Oberösterreichischen Landesfischereiverbandes entnommen.

                  Link:

http://www.lfvooe.at/