Die Tageskarten werden bei Hr. LEXL Franz , Hr. Hobl Johann und
Hr. Herbert Weißböck ausgegeben.
Martin Lexl
martin.lexl@gmx.at
Franz Lexl
Tel.: 0699/17776751
Hobl Johann
Tel.: 0699/12750994
Herbert Weißböck
Tel.: 0664/4402229
www.agerfischer.jimdo.com
1 Tageskarte | € 45,- | |
Der Oö. Landesfischereiverband strebt die Modernisierung unseres Oö. Fischereigesetzes an. Das Lizenzbuch wird abgeschafft und ein Zahlscheinsystem – wie in den benachbarten Bundesländern – eingeführt.
Wir ersuchen alle Angler, bei der Datenerfassung mitzuwirken.
Personen, welche ab 2018 einen Fischerkurs besuchen bzw. ein Duplikat der Fischerkarte erhalten, müssen keine Anmeldung zur Jahresfischerkarte durchführen. Diese Personen werden automatisch im System erfasst!
Hier geht es zur Datenerfassung.
https://www.lfvooe.at/anmeldung-zur-jahresfischerkarte-zahlscheinsystem/
Der Lizenznehmer ist mit den Bestimmungen der Betriebsordnung einverstanden und erklärt sich mit seiner Unterschrift auf der Lizenz zur Einhaltung dieser verpflichtet. Eine Nichteinhaltung der Betriebsordnung oder der gesetzlichen Bestimmungen führt zum Ersatz und entgeltlosen Entzug der Lizenz.
Jegliche Art von Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
Ein Weiterverkauf der gefangenen Fische ist verboten.
Lizenzbuch für Oberösterreich € 15,-
Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei in Oberösterreich? | |
Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das Oö. Fischereigesetz legt wie folgt fest: Die Fischerkarte mit Lichtbild wird bei Nachweis der fischereilichen Eignung ab Vollendung des 12. Lebensjahres über Antrag vom Landesfischereiverband ausgestellt. Die Bedingungen hiefür sind der Besuch einer Unterweisung mit erfolgreich abgelegter Prüfung bzw. eine bereits absolvierte einschlägige Berufsausbildung. Es darf auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen. Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte und gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Oö. Fischerkarte gleichgestellt. Personen, welche keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Landesfischereiverband auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt. Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen. |
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Schriftliche Bewilligung (Lizenz): | |
Die Lizenz ist unter Verwendung des vom Oö. Landesfischereiverband bei den Fischereirevierausschüssen zu beziehenden Formulars (Lizenzbuch) auszustellen und
ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. |
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Wie komme ich zu einer Fischerkarte? | |
Voraussetzung für die Ausstellung einer Fischerkarte ist das Erreichen des
Die Kosten für die Unterweisung betragen 115,- Euro. Darin enthalten sind die Kosten für den „Leitfaden zur Fischkunde und
Angelfischerei“, einem reich bebilderten Lehr- und Lernbehelf bzw. auch Nachschlagewerk mit einem Umfang von über 400 Seiten sowie auch die Kosten für die Fischerprüfung, die
Gebühren an das Finanzamt und die Gebühren für die Ausstellung der Fischerkarte. |
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Wird meine Fischerkarte aus einem anderen Bundesland in Oberösterreich anerkannt? | |
Ja, in Oberösterreich werden amtliche Fischerlegitimationen aus anderen Bundesländern bzw. aus dem Ausland anerkannt. Die Gegenseitigkeit der Anerkennung der Oö. Fischerkarte in anderen Bundesländern steht derzeit zum Teil noch aus. |
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Meine Fischerkarte ist befristet, wo kann ich um Verlängerung ansuchen? | |
Per Gesetzesnovelle 1990 haben alle Fischerkarten, die auf Grund einer früheren Regelung lediglich auf die Dauer von 10 Jahren ausgestellt wurden, lebenslange Gültigkeit. Es ist somit nicht erforderlich, eine abgelaufene Fischerkarte verlängern zu lassen. | |
Ich habe meine Fischerkarte verloren, wie komme ich zu einer neuen? | |
Bei Verlust der Fischerkarte sollten Sie umgehend eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle aufgeben. Mit dieser Anzeige können Sie dann beim Landesfischereiverband die Ausstellung einer neuen Fischerkarte beantragen. | |
Wo kann ich ein Lizenzbuch erwerben? | |
Lizenzbücher erhalten Sie üblicherweise im nächsten Fischereifachgeschäft, bei Tourismusverbänden und zum Teil auch in Trafiken. | |
Diese Infos sin der HP des Oberösterreichischen Landesfischereiverbandes entnommen. |
Link: http://www.lfvooe.at/ |